BVerwG  –  27.3.2019 – 6 C 2.18

Videoüberwachung öffentlicher Bereiche einer Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig

Die Videoüberwachung der für Patienten und Besucher öffentlichen Räume einer Zahnarztpraxis, die ungehindert betretbar ist, unterliegt strengen Anforderungen an dem datenschutzrechtlichen Erfordernis der Überwachung.

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