CR-online / LAG Berlin-Brandenburg v. 4.6.2020 – 10 Sa 2130/19

Zulässigkeit der Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner

Das LAG Berlin-Brandenburg hat im Fall eines Arbeitnehmers die Erfassung der Arbeitszeit per Fingerabdruck-Scanner für unzulässig gehalten.

Der Sachverhalt:
Der Kläger ist in einer radiologischen Praxis als Medizinisch-Technischer Assistent tätig. Der Arbeitgeber führte ein Zeiterfassungssystem ein, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird. Das eingeführte System verarbeitet nicht den Fingerabdruck als Ganzes, sondern die Fingerlinienverzweigungen (Minutien). Der Kläger lehnte eine Benutzung dieses Systems ab. Der Arbeitgeber erteilte ihm deshalb eine Abmahnung, gegen die sich der Kläger gewandt hat.
Das LAG hat entschieden, dass der Arbeitnehmer dieses Zeiterfassungssystem nicht nutzen muss. Die Revision wurde nicht zugelassen. Mehr lesen