OLG Köln v. 29.4.2021 – 15 W 29/21
Zum Auskunftsanspruch gegen ein Online-Bewertungsportal bei sofortiger Löschung
Ein Anspruch eines Unternehmers gegenüber einem Online-Bewertungsportal auf Auskunft aus § 242 BGB kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen der mittelbaren Störerhaftung der Beteiligten – sei es auch erst im weiteren Verlauf des Verfahrens (!) – begründet sind. Das ist aber nicht der Fall, wenn auf die Löschungsaufforderung hin unstreitig sogleich reagiert worden ist.