Eine Kooperationsveranstaltung des Bayerischen Anwaltverbandes und davit (Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein) Verstößt der Einsatz bestimmter Software-Produkte gegen das anwaltliche Berufsrecht? Welche Software-Produkte gibt es? Was ist der aktuelle Stand beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz? Was sagt der Datenschutz dazu? Besteht eine Obliegenheit zur Aufklärung der Mandanten bei Nutzung? Und wenn ja, welche? Ist eine Anpassung des Berufsrechts durch die Satzungsversammlung wegen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der Software für Rechtsanwälte erforderlich? Programm und Anmeldung Moderation: RA Dr. Thomas Lapp, Fachanwalt für Informationstechnologierrecht, zertifizierter QVM-Mediator, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der davit RAin Charlotte Guckenmus, LL.M. , Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht, [...]