29. und 30. April 2027 – Save the Date!
14. Deutscher IT-Rechtstag
Am Donnerstag und Freitag, den 29. und 30. April 2027, findet der Deutsche IT-Rechtstag im Steigenberger Hotel am Kanzleramt in Berlin statt.
Freuen Sie sich auf spannende Fachvorträge, aktuelle Entwicklungen im IT-Recht und den persönlichen Austausch mit Expertinnen und Experten aus Justiz, Wissenschaft, Beratung und Praxis.
Der IT-Rechtsabend findet in der Apartment Bar im AMANO Grand Central statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und zwei Tage rund um das IT-Recht!
davit
Der technologische Fortschritt lässt sich nicht aufhalten – aber rechtlich gestalten. Dafür braucht es Formate wie den Deutschen IT-Rechtstag, der den Austausch unter Juristinnen und Juristen sowie auch Studierenden ermöglicht. Die Herausforderungen für das IT-Recht sind vielfältig und zunehmend komplex. Wir vertreten die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der IT-Anwaltschaft.
davit wurde 1999 am Rande einer Veranstaltung der AG IWR in Berlin gegründet und hat sich der Aus- und Fortbildung der auf dem IT-Recht Interessierten verschrieben.
FAO-Fortbildung & Softskills
Anstehende Veranstaltungen
Digitale Governance in der Praxis: KI, Cybersecurity und Produktsicherheit rechtssicher steuern




Schnittstelle zu anderen DAV-Arbeitsgemeinschaften
Fachteams
Nahezu in jeder Arbeitsgemeinschaft des DAV spielen digitale Themen eine große Rolle.
Arbeitsumfeld und Altersstruktur?
Studie Monitor IT-Rechtsmarkt
Erstmals können wir mit Daten aus dem Vorjahr vergleichen und so Dynamiken besser erkennen. So können wir auf einer guten Grundlage diskutieren, wohin sich der IT-Rechtsmarkt bewegt, und wie wir ihn gestalten können.
Praxisgerecht & anwendungsbezogen
IT-Rechtsberater – ITRB aktuell
Den Redaktionen und dem Verlag Dr. Otto Schmidt sei für die Überlassung
der Meldungen und Beitragshinweise „powered by ITRB“ herzlich gedankt.
Zugleich Anmerkung zu LG Leipzig, Beschl. v. 27.3.2026 – 5 O 3886/24 (ITRB 2026, 269)
Widerruf des online abgeschlossenen Kaufvertrags über ein E-Auto dennoch unwirksam
– Grenzen der stilbasierten Detektion und Vorrang der Pflichtenbindung (§ 407a ZPO) (ITRB 205, 236)
und Ausschluss von Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Dr. Michelle Weber
gewinnt den ersten Platz!
Für ihr kreatives und lehrreiches Quiz „Wer wird Daten-Millionär?“, das die Regeln des Data Act behandelt.
Herzlichen Glückwunsch auch an Hanjo Hamann für seinen Beitrag zu dem vom LG Hamburg (Az. 310 O 227/23) behandelten Rechtsproblem, in dem er auf unterhaltsame Art einem Roboter Rechtsberatung zum Thema Urheberrecht im Rahmen des Crawlen erteilt.
Ebenso gratulieren wir Dr. Jakob Horn, der auf einer Webseite 255 deutsche Entscheidungen zum Schadensersatz im Kontext von Datenschutzverstößen aufbereitet hat, um einen Einblick in die Verteilung von Schadenssummen zu geben, um so eine grobe Einschätzung vom tatsächlichen Haftungsrisiko zu erhalten.











