Sozialrecht

Ziel der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV ist es, ein Forum für gemeinsame berufliche und fachliche Aktivitäten zu schaffen: Die Kommunikation und der Austausch der Mitglieder untereinander soll gefördert werden. Ziel ist es, Informationen zu aktuellen Fragen des Sozialrechts, zu neueren Entwicklungen der Rechtsprechung, gesetzlichen Rahmenbedingungen und Gesetzesvorhaben weiterzugeben.
Ziel der Arbeitsgemeinschaft DAVIT ist die Förderung der Fortbildung und der Kommunikation der Mitglieder, die sich mit Fragen des Telekommunikationsrechtes, des Multimediarechtes und im weitesten Sinne mit dem Bereich Informationstechnologie befassen. Ebenso ist die Diskussion und Information über die sich aus dem Bereich der Informationstechnologie ergebenden Fragestellungen und Entwicklungen gewünscht.

Als Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht ist es mir daher ein wichtiges Anliegen die Sozialrechtler zum IT-Recht und die IT-Rechtler zum Sozialrecht zu bringen, denn beide Arbeitsgemeinschaften wünschen sich den Dialog und den geistigen Austausch mit Gleichgesinnten. An dieser Schnittstelle gibt es viele Gemeinsamkeiten, die als Chance für beide Seiten gesehen werden sollten.
Daher sehe ich es als unser Ziel, das derzeit hochspannende Thema Sozialdatenschutz zu fördern und auch die beiden Arbeitsgemeinschaften über die Schnittstelle IT-Recht / Sozialrecht besser zu verknüpfen und für die Mitglieder auch Fortbildungen anzubieten. Denn insbesondere wenn noch das Medizinrecht „mitspielt“, wird es oft für Rechtslaien und auch für „normale“ Rechtsanwälte unübersichtlich und kompliziert.

Insbesondere der Schutz der Sozialdaten geht uns alle an: In Zeiten einer digitalen Patientenakte, Health- Apps und einer digitalen Verzahnung von Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten müssen Sozialrechtler „tekkie“ sprechen und Tekkies sollten sozialrechtsafin sein. Denn nur als Team können wir für die Mandanten ein gutes Gesamtkonzept entwickeln!

Da bundesweit und auch europaweit derzeit viele eigene „Süppchen gekocht“ werden und viele verschiedene Projekte hochgezogen werden, die leider oftmals nicht miteinander kompatibel sind, sollten gerade in dem wichtigen Gesundheitsbereich einheitliche Standards entwickelt und Leitlinien angedacht werden.

Sollten Sie als „Tekkie“ also Fragen zum Sozialrecht oder als Sozialrechtler Fragen zum IT-Recht haben, kann ich gerne als „Schnittstelle“ kommunizieren und auch die erforderlichen Verbindungen im DAV-Netzwerk herstellen.

Fachteam Leiterin

Charlotte Guckenmus, LL.M.
Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Im Füldchen 2
60489 Frankfurt am Main

Tel: +49  6331 259 31 90
kanzlei.guckenmus@t-online.de

weiterer Ansprechpartner:

RA Dr. Thomas Lapp

Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

IT-Kanzlei dr-lapp.de GbR
Berkersheimer Bahnstraße 5

60435 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 9540 8865

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