IT-Recht Basic

IT-Rechtskenntnisse sind in allen gesellschaftlichen Bereichen und Rechtsgebieten unerlässlich.

Einmal den Lehrgang absolviert oder bereits Fachanwälte geworden bietet davit ein breites, ganzjähriges und bundesweit erreichbares Fortbildungsangebot nach § 15 FAO. Die zentrale Fortbildungsveranstaltung ist der Deutsche IT-Rechtstag in Berlin immer am letzten Donnerstag/Freitag im April mit dem IT-Rechtsabend zum Netzwerken und Chillen.

davit-Veranstaltungen wenden sich an Fachanwälte und jeweils mit unterschiedlichen Gewichtungen an alle KollegInnen, denen nicht verborgen geblieben ist, dass IT-Rechtskenntnisse nunmehr in allen gesellschaftlichen Bereichen und Rechtsgebieten unerlässlich sind.

update 2011

Die Tätigkeit der Anwältinnen und Anwälte ist davon geprägt, am Maßstab und mit den Mitteln des Rechts Interessen der Mandanten durchzusetzen. Der Gebrauch von Informations- und Kommunikationstechniken durch die Anwaltschaft dient der zeitgemäßen Ausübung des Berufes. Zugleich stellen sich Herausforderungen zur Bewahrung der Grundsätze der anwaltlichen Berufsausübung, nämlich:

  • Verschwiegenheit zu wahren
  • ausschließlich den Interessen des Mandanten im Rahmen des Rechts zu dienen
  • sich von allen unzulässigen Einflüssen Dritter fernzuhalten und auch gegenüber dem Mandanten die gebotene Distanz zu wahren
  • die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu achten

Beim Einsatz von Informations- und Telekommunikationstechniken sollen daher die nachfolgenden Empfehlungen eine Orientierung geben. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen bei Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel:

  1. mit den technischen Möglichkeiten verantwortungsvoll umgehen und sie in die Kanzleiorganisation integrieren;
  2. die elektronischen Informations- und Kommunikationsmittel und die damit verarbeiteten Informationen vor schädlichen Einwirkungen und unbefugtem Zugriff schützen;
  3. die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Einschaltung Dritter (z. B. Wartung, Cloud Computing) sorgfäl-tig prüfen und ggf. herstellen;
  4. Rechte Dritter wie Persönlichkeitsrechte, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und Lizenzbestimmungen beachten;
  5. die Ausforschung und Manipulation der anwaltlichen Tätigkeit beim Austausch von Information vermeiden und den Mandanten vertrauliche Kommunikation z. B. durch Verschlüsselung ermöglichen;
  6. elektroische Korrespondenz in der Handakte dokumentieren oder elektronisch archivieren;
  7. prüfen, ob und wann es erforderlich ist, elektronische Korrespondenz qualifiziert elektronisch zu signieren;
  8. sich kollegial verhalten, ohne die Interessen der Mandanten zu verletzen;
  9. beim elektronischen Außenauftritt insbesondere die Schweigepflicht, Transparenz und Rechtskonformität beachten;
  10. bei elektronischer Mandatsannahme auf die Identifizierung des Mandanten und Einhaltung von Formerfordernissen achten;
  11. bei der elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Behörden die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der elektronischen Aktenbearbeitung und Beweisführung prüfen und nutzen;
  12. zur Einhaltung der oben aufgeführten Maßnahmen angemessene kanzleiinterne Regelungen aufstellen, regelmäßig revidieren und Mitarbeiter und Kollegen laufend schulen.

Grundregeln der Anwaltschaft in der Informationsgesellschaft / für Informationstechnik und Telekommunikation (IT/TK), Fassung 2004 Präambel

Die Tätigkeit der Anwältinnen und Anwälte ist davon geprägt, am Maßstab und mit den Mitteln des Rechts Interessen der Mandanten kommunikativ durchzusetzen. Mit den Informations- und Kommunikationstechniken setzt auch die Anwaltschaft neue Medien ein, welche tief in unsere tägliche Arbeit eingreifen. Diese Medien können die Grundelemente unseres Berufs nachhaltig unterstützen.

Die wichtigsten Grundwerte des Anwaltsberufs bestehen darin …

  • absolut verschwiegen zu bleiben,
  • ausschließlich den Interessen des Mandanten im Rahmen des Rechts zu dienen,
  • sich von allen unzulässigen Einflüssen Dritter fernzuhalten und auch gegenüber dem Mandanten die rechtlich gebotene Distanz zu wahren.

Die nachfolgenden Grundregeln sollen uns allen helfen, diese Grundwerte zu bewahren.

  • mit den technischen Möglichkeiten moderner Informations- und Kommunikationstechniken verantwortungsvoll umgehen und sie in die Kanzleiorganisation integrieren
  • die Kommunikationstechnik vor schädlichen Einwirkungen und unbefugtem Zugriff schützen
  • den Umfang von Lizenzbestimmungen und Urheberrechten prüfen
  • Anlagen zu E-Mails (attachments) in allgemein üblichen, möglichst kompatiblen, sicheren und sparsamen Formaten versenden
  • E-Mail-Korrespondenz in der Handakte dokumentieren oder elektronisch archivieren
  • den Mandanten vertrauliche Kommunikation und Verschlüsselung ermöglichen
  • prüfen, ob und wann es erforderlich ist, E-Mails elektronisch – qualifiziert zu signieren. Bei nicht signiert eingehenden E-Mails ist besondere Vorsicht erforderlich.
  • sich auch im Internet kollegial verhalten, ohne die Interessen der Mandanten zu verletzen
  • bei Gestaltung von Webseiten auf Qualität, Aktualität der Informationen sowie die Einhaltung aktueller Vorschriften achten
  • bei Gestaltung von Webseiten auch die Darstellung der Anwaltschaft in Konkurrenz zu anderen Beratungsberufen im Auge behalten
  • bei der Kommunikation mit Gerichten und Behörden die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der elektronischen Aktenbearbeitung und
  • Beweisführung prüfen und nutzen

Wir haben für Sie eine ausführlichere Version dieser Grundregeln zum Download bereit gestellt …

grundregeln-der-anwaltschaft.pdf