Fachanwaltschaft

Aus der Arbeit der davit entstand die Initiative, die Fachanwaltschaft IT-Recht der Satzungsversammlung vorzuschlagen. Seit 2006 vermittelt davit in Kooperation mit der Deutschen Anwaltakademie in den Fachanwaltslehrgängen die nach der FAO erforderlichen theoretischen Kenntnisse.

Mit großem Engagement haben die ReferenntInnen seinerzeit in Berlin den nahezu legendären 1. Fachanwaltslehrgang mit Skript, Präsentationen und Klausuren just-in-time in Kooperation mit der Deutschen Anwaltakadmie umgesetzt. Zahlreiche KollegInnen sind später auch AutorInnen der Mandatshandbuchs IT-Recht im BeckVerlag geworden, was seit dem Arbeitsgrundlage für die Fachanwälte ist. Das Handbuch für IT- und Datenschutzrecht erscheint gerade in der 3. Auflage.

Gerade ist der 27. Fachanwaltslehrgang beendet und rund 1.500 KollegInnen aus Kanzleien und Rechtsabteilungen haben die „Grundausbildung“ absolviert. Die Zahl derer, die tatsächlich Fachanwälte/Fachanwältinnen werden, ist vergleichsweise gering gemessen an der Zahl der Teilnehmer.

Dies liegt vor allem daran, dass Absolventen ungemein gefragt sind in den Rechtsabteilungen zur Bewältigung der Aufgaben der Digitalisierung und gar nicht mehr dazu kommen, die praktischen Fälle im Rahmen einer anwaltlichen Tätigkeit zu erwerben. Natürlich können auch Syndikusanwälte den Fachanwaltstitel erwerben. Ihnen sowie rein beratend ausgerichteten KollegInnen fällt zuweilen das Sammeln der vergleichsweise zwar geringen Zahl von 10 praktischen rechtsförmlichen Fälle schwer. Hier gilt es rechtzeitig und vorausschauend zu organisieren. Die Fachanwaltsausschüsse, in denen meist auch davit-Vertreter aktiv sind, freuen sich immer auf neue KollegInnen. Je größer die Gruppe der Fachanwälte für IT-Recht, desto bekannter wird die Spezialisierung und fundierter die Digitalisierungsberatung.