Wir sind das Fachteam Healthcare & Digital Health der DAVIT.

Wir befassen uns mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen und deren rechtlichen Auswirkungen, Entwicklungen und Einflüssen.

Digitale Technologien können dabei helfen, die Herausforderungen, vor denen fast alle Gesundheitssysteme stehen, zu lösen. Ihr Ziel soll sein, eine bessere und effizientere Gesundheitsversorgung für alle Akteure zu schaffen.

Über das Fachteam Healthcare & Digital Health wollen wir damit verbundene Ideen fortentwickeln, entsprechende Prozesse (pro-)aktiv steuern, begleiten und die be- und entstehenden rechtlichen Herausforderungen maßgeblich mitprägen.

Was uns beschäftigt

Die Kompetenzen des Fachteam Healthcare & Digital Health erstrecken sich unter anderem auf folgende Themengebiete:

Künstliche Intelligenz (kurz KI) ist ein Teilgebiet der Informatik, das sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem maschinellen Lernen befasst.

Gerade auch im Gesundheitssektor bietet der Einsatz von KI insoweit eine Vielzahl von Möglichkeiten:

So ist es beispielsweise mithilfe von Bildverarbeitungsprogrammen, die in Echtzeit datenbankbasiert Aufnahmen von bestimmten Krankheitsbildern konkret mit denen des Patienten vergleichen, möglich, schneller und zuverlässiger bestimmte Diagnosen zu erstellen.

Was der Einsatz solcher und anderer IT-gestützter Hilfsmittel rechtlich bedeutet, versucht unser Team näher zu beleuchten

Der Einsatz von IT-Infrastruktur im Bereich des Gesundheitswesens kann dabei nicht hinweggedacht werden, ohne sich auch umfassend etwaiger Fragestellungen im Bereich des Schutzes von personenbezogenen Gesundheitsdaten anzunehmen. Datenschutz ist insbesondere im Zuge der Digitalisierung insgesamt ein sehr wichtiges Thema, das was die Verwaltungspraxis und Auslegung anbelangt, ständigen Änderungen unterliegt.

Gerade im Healthcare-Bereich stellen sich datenschutzrechtliche Herausforderungen in großem Umfang, sowohl dem Grunde nach als auch in Hinsicht auf verschiedentlichste technische Verarbeitungsmöglichkeiten:

Patientenakten enthalten bspw. höchst sensible Daten. Ein leichtfertiger Umgang hiermit ist sowohl technisch als auch rechtlich zu vermeiden. Hierbei sind bspw. Rechte- und Rollenkonzepte für KIS-Systeme, Fragen der (de-)zentralen Speicherung, Usability und Endgeräte-Sicherheit (Verschlüsselungsprozesse) zu berücksichtigen und rechtlich zu bewerten.

Ziel im Spannungsfeld zwischen Digitalisierung im Gesundheitssektor und dem Schutz von personenbezogenen (Gesundheits-)Daten muss es hierbei sein, die Balance zu halten zwischen einem unkomplizierten Informationsaustausch der behandelnden Ärztinnen und Ärzte einerseits und dem sicheren Umgang mit den Daten der Patienten, auch im Hinblick auf die DS-GVO, was auch Fragen von Pseudonymisierung und Anonymisierung betreffen kann (bspw. Forschungszwecke)

Ein weiteres Themengebiet mit großer Aktualität und maßgeblichem Datenschutz-Bezug ist die IT-basierte Fernbehandlung von Patientinnen und Patienten – die sog. Telemedizin:

Durch den Einsatz von modernen Telekommunikationsgeräten ist es möglich, trotz räumlicher Distanz zwischen Arzt und Patient eine medizinische Versorgung nicht nur zu gewährleisten, sondern ggf. auch effizienter und – so zum Beispiel derzeit in der Phase der Corona-Pandemie – je nach Krankheitsbild auch sicherer (kein persönliches Aufeinandertreffen) zu gestalten.

So ist es beispielsweise für Ärzte möglich, per Video-Chat Diagnosen zu erstellen, ggf. direkt ein sog. E-Rezept oder auch auf diesem Wege Krankschreibungen auszustellen.

Insgesamt bedarf es dafür einer Schaffung und stetigen Überprüfung der rechtlichen Grundlagen, die eine solche Behandlung rechtssicher gestalten.

Für viele Expertinnen und Experten sind schließlich insbesondere technische und digitale Hilfsmittel die Zukunft der modernen Medizin:

Sie erlauben mit dem Potential hoher Effizienzsteigerung die Schaffung personalisierter Behandlungsmöglichkeiten. Diese Hilfsmittel können beispielsweise App-basierte Messungen von Krankheitswerten (Blutdruck, Blutzuckerwerte, Führen eines Tagebuchs zur Symptom- oder Verlaufskontrolle) sein.

Mit dem Einsatz dieser Tools ist es aber unter anderem nicht nur möglich, vorhandene Krankheiten zu behandeln (Vorgabe von bspw. orthopädisch indizierten Körperübungen), sondern ggf. auch frühzeitig Krankheiten zu erkennen (bspw. Apps mit Fotofunktion für Dokumentation und direkter Übersendung von Fotos von Hauterkrankungen) oder Krankheiten sogar zu heilen.

Welche Standards für diese Tools gelten und unter welchen Voraussetzungen sie zum Einsatz gebracht werden dürfen, hat hohe rechtliche Brisanz.

 

Was dieses Thema so spannend macht

IT-Recht, Datenschutzrecht und Medizinrecht greifen unabdingbar ineinander und bilden ein komplexes, jedoch auch mit großem Potential ausgestattetes Zukunftsthema.

Was unser Ziel ist

Das Fachteam Healthcare & Digital Health der DAVIT hat sich zur Aufgabe gemacht, das Wissen über diese Themenkomplexe weiterzuentwickeln und es auch fachfremden Juristinnen und Juristen – vor allem aus dem Bereich Gesundheitsrecht – zugänglich zu machen.

Somit sollen die wesentlichen Fragen, die sich im Zuge der Digitalisierung innerhalb der Gesundheitssysteme ergeben, auch in rechtlicher Hinsicht möglichst kompetent, unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte (IT-Recht, Datenschutzrecht, Medizinrecht) beantwortet werden können.

Hierfür stehen die Mitglieder unseres Fachteams auch jederzeit gerne für Anfragen für Vorträge zur Verfügung und freuen sich über einen rechtsübergreifenden fachlichen Austausch!

Fragen? Melden Sie sich jederzeit gerne!

Fachteam Leiter:

Axel Burkart
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

BROOK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Am Sandtorkai 75 | 20457 Hamburg
Tel. +49.40.33 465 96-22
E-Mail burkart@brook.legal
Website www.brook.legal

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