KI und Recht

Unter dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ („KI“) werden sehr unterschiedliche Technologien zur Lösung komplexer Aufgaben verstanden. Der unglücklich gewählte Begriff leitet sich von dem Versuch ab, kognitive Fähigkeiten des Menschen bei der Verarbeitung von Informationen zur Bewältigung von Aufgaben mit den Mitteln der Informatik nachzubilden. Es ist jedoch schon unklar, was unter „Menschlicher Intelligenz“ zu verstehen ist. Sie nachzubilden mit all ihren Fehlern und Anfälligkeiten erscheint wenig attraktiv. Fernes Ziel ist vielleicht die Entwicklung „autonomer Denkapparate“. Deren Herstellbarkeit ist ebenso umstritten wie die Regelung der gesellschaftlichen Folgen, wenn es sie denn eines Tages geben sollte.

Neben der Simulation „menschlich intelligenter Leistungen“ durch Informationstechnologie wird vor allem an originär „intelligenten“ Lösungen gearbeitet. Diese spielen in der anwaltlichen Praxis bereits eine wichtige Rolle: Die Entwicklung, der Einsatz und die Folgen des Einsatzes intelligenter Werkzeuge. Diese Werkzeuge werden schon jetzt in vielen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt. So wird das Erfordernis der Wartung einer Maschine von einer KI entschieden, Sprache erkannt und übersetzt oder komplexe Prozesse optimiert. Beim Optimieren und beim Erkennen von Mustern ist die KI in vielen Bereichen dem Menschen bereits weit überlegen. Auch ohne denkende Computer wird KI also als eine Basistechnologie für enorme Disruption in vielen Branchen und Arbeitswelten sorgen.

Dabei sind einige wichtige Rechtsfragen noch ungeklärt: welche Rechte bestehen an einer KI, welche Rechte benötige ich, um eine KI zu erstellen und wem gehören die Leistungen einer KI? Wie sicher muss ein KI-gestütztes Produkt sein und wann ist eine KI zur Optimierung oder eine Mustererkennung mangelhaft?

Eine Besonderheit vieler KI-Lösungen besteht darin, dass nur mit großem Aufwand – wenn überhaupt – verstanden werden kann, ob und welcher Input zu einem bestimmten Output geführt hat. Es lässt sich oft nur die Wahrscheinlichkeit angeben, mit der die KI die richtige Entscheidung treffen wird. Der Prozess liegt also im Dunkeln und der „Fehler“ ist zunächst einmal Teil der Leistung. Für ein Regelbasiertes System wie das Recht stellt das eine Herausforderung dar.

Auch wenn die Grundlage das allgemeine IT-Recht ist, erfordert die Beratung zum Einsatz von KI einen eigenen Fokus.

Konkret geht es um:

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

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