OLG Frankfurt a.M. v. 25.1.2024 – 16 U 65/22

Falschzitate auf Facebook: Plattformbetreiber muss auch sinngleiche Posts löschen

Die konkrete Kenntnis eines rechtsverletzenden Posts (hier: Falschzitat) verpflichtet den Plattformbetreiber (hier: Meta), auch andere sinn- bzw. kerngleiche Äußerungen zu löschen. Der Umstand, dass die Bewertung automatisiert aufgefundener sinngleicher Äußerungen teilweise einer kontextgebundenen menschlich-händischen Überprüfung bedarf, führt nicht zur Unzumutbarkeit, urteilte das OLG Frankfurt a.M. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Mehr lesen