„Europäische Digital- und Datengesetzgebung“ – Teil 2: Schwerpunkt Künstliche Intelligenz, Data Act und IT-Sicherheit
Die Veranstaltung behandelt im zweiten Teil der davit-Veranstaltungen zum Hauptthema „Europäische Digital- und Datengesetzgebung“ zunächst im ersten Vortrag des ersten Blocks die wesentlichen Regelungen des neuen AI-Acts/der neuen KI-Verordnung und ihre Bedeutung in der Praxis, um sodann im zweiten Vortrag aufzuzeigen, wie KI in der Praxis rechtskonform entwickelt werden kann. Im Zweiten Block erläutert der erste Vortrag die besondere Bedeutung von IT-Sicherheit und Resilienz mit zunehmender Digitalisierung für Kritische Infrastrukturen und KI. Im zweiten Vortrag wird erläutert, wie sich AI Act und Data Act auf die Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien und Datenmanagement auswirken, und welche Synergien und Rechtskonflikte zu lösen sind.
Moderation:
Florian König, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte König & Kollegen, Hamburg, Stellvertretender Vorsitzender davit
Block III |
Künstliche Intelligenz |
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13.45 Uhr – 14.30 Uhr |
Die neue KI-Verordnung – Wesentliche Regelungen und Bedeutung für die Praxis |
14.30-15.15 Uhr | Rechtskonforme Entwicklung von KI Dr. Markus Kaulartz, Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, München |
Block IV |
Data Act und IT-Sicherheit |
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15.45 Uhr – 16.30 Uhr |
IT-Sicherheit in der Digitalisierung. Anforderungen an die Resilienz, Kritische Infrastrukturen und KI |
16.30 Uhr – 17.15 Uhr |
Die Zukunft der Technologieregulierung: Verflechtungen und Spannungen zwischen Data Act und AI Act |
17.15 Uhr – 17.30 Uhr |
Abschlussdiskussion |