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„Europäische Digital- und Datengesetzgebung“ – Teil 2: Schwerpunkt Künstliche Intelligenz, Data Act und IT-Sicherheit

Die Veranstaltung behandelt im zweiten Teil der davit-Veranstaltungen zum Hauptthema „Europäische Digital- und Datengesetzgebung“ zunächst im ersten Vortrag des ersten Blocks die wesentlichen Regelungen des neuen AI-Acts/der neuen KI-Verordnung und ihre Bedeutung in der Praxis, um sodann im zweiten Vortrag aufzuzeigen, wie KI in der Praxis rechtskonform entwickelt werden kann. Im Zweiten Block erläutert der erste Vortrag die besondere Bedeutung von IT-Sicherheit und Resilienz mit zunehmender Digitalisierung für Kritische Infrastrukturen und KI. Im zweiten Vortrag wird erläutert, wie sich AI Act und Data Act auf die Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien und Datenmanagement auswirken, und welche Synergien und Rechtskonflikte zu lösen sind.

Moderation:

Florian König, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte König & Kollegen, Hamburg, Stellvertretender Vorsitzender davit

Block III

Künstliche Intelligenz

13.45 Uhr – 14.30 Uhr

Die neue KI-Verordnung – Wesentliche Regelungen und Bedeutung für die Praxis
Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, Düsseldorf, GfA davit

14.30-15.15 Uhr Rechtskonforme Entwicklung von KI
Dr. Markus Kaulartz, Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, München

Block IV

Data Act und IT-Sicherheit

15.45 Uhr – 16.30 Uhr

IT-Sicherheit in der Digitalisierung. Anforderungen an die Resilienz, Kritische Infrastrukturen und KI
Karsten U. Bartels LL.M., Rechtsanwalt, HK2 Rechtsanwälte, Berlin, Vorsitzender davit

16.30 Uhr – 17.15 Uhr

Die Zukunft der Technologieregulierung: Verflechtungen und Spannungen zwischen Data Act und AI Act
Dr. Antonia von Appen, Rechtsanwältin, Noerr Partnerschaftsgesellschaft, München

17.15 Uhr – 17.30 Uhr

Abschlussdiskussion

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