Unter dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ („KI“) werden sehr unterschiedliche Technologien zur Lösung komplexer Aufgaben verstanden. Der unglücklich gewählte Begriff leitet sich von dem Versuch ab, kognitive Fähigkeiten des Menschen bei der Verarbeitung von Informationen zur Bewältigung von Aufgaben mit den Mitteln der Informatik nachzubilden. Es ist jedoch schon unklar, was unter „Menschlicher Intelligenz“ zu verstehen ist. Sie nachzubilden mit all ihren Fehlern und Anfälligkeiten erscheint wenig attraktiv. Fernes Ziel ist vielleicht die Entwicklung „autonomer Denkapparate“. Deren Herstellbarkeit ist ebenso umstritten wie die Regelung der gesellschaftlichen Folgen, wenn es sie denn eines Tages geben sollte.
Ziel der Arbeitsgemeinschaft DAVIT ist die Förderung der Fortbildung und der Kommunikation der Mitglieder, die sich mit Fragen des Telekommunikationsrechtes, des Multimediarechtes und im weitesten Sinne mit dem Bereich Informationstechnologie befassen. Ebenso ist die Diskussion und Information über die sich aus dem Bereich der Informationstechnologie ergebenden Fragestellungen und Entwicklungen gewünscht.
Als Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht ist es mir daher ein wichtiges Anliegen die Sozialrechtler zum IT-Recht und die IT-Rechtler zum Sozialrecht zu bringen, denn beide Arbeitsgemeinschaften wünschen sich den Dialog und den geistigen Austausch mit Gleichgesinnten. An dieser Schnittstelle gibt es viele Gemeinsamkeiten, die als Chance für beide Seiten gesehen werden sollten.
Daher sehe ich es als unser Ziel, das derzeit hochspannende Thema Sozialdatenschutz zu fördern und auch die beiden Arbeitsgemeinschaften über die Schnittstelle IT-Recht / Sozialrecht besser zu verknüpfen und für die Mitglieder auch Fortbildungen anzubieten. Denn insbesondere wenn noch das Medizinrecht „mitspielt“, wird es oft für Rechtslaien und auch für „normale“ Rechtsanwälte unübersichtlich und kompliziert.
Insbesondere der Schutz der Sozialdaten geht uns alle an: In Zeiten einer digitalen Patientenakte, Health- Apps und einer digitalen Verzahnung von Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten müssen Sozialrechtler „tekkie“ sprechen und Tekkies sollten sozialrechtsafin sein. Denn nur als Team können wir für die Mandanten ein gutes Gesamtkonzept entwickeln!
Da bundesweit und auch europaweit derzeit viele eigene „Süppchen gekocht“ werden und viele verschiedene Projekte hochgezogen werden, die leider oftmals nicht miteinander kompatibel sind, sollten gerade in dem wichtigen Gesundheitsbereich einheitliche Standards entwickelt und Leitlinien angedacht werden.
Sollten Sie als „Tekkie“ also Fragen zum Sozialrecht oder als Sozialrechtler Fragen zum IT-Recht haben, kann ich gerne als „Schnittstelle“ kommunizieren und auch die erforderlichen Verbindungen im DAV-Netzwerk herstellen.
Konkret geht es um:
Konkret geht es um:
- Gestaltung von Verträgen bei der Erstellung von KI
- Verträge über die Nutzung von Daten für das Training einer KI
- Nutzungsverträge für KI
- Datenschutz und IT-Sicherheit beim Erstellen oder Einsetzen einer KI
- Compliance von Geschäftsmodellen mit KI-Einsatz
- Ansprüche bei nicht vertragsgemäßer Leistung in Bezug auf KI
- Haftungsfragen beim Einsatz von KI
- Beratung zum regulatorischen Rahmen

