ITRB 2026, 292

Zur Reichweite von Erwgrd. 64 sowie Anh. I Teil I Nr. 2 Buchst. b und Anh. I Teil II Nr. 8 CRA

Erwgrd. 64 des CRA erweckt den Eindruck, dass Hersteller und gewerbliche Nutzer bei maßgeschneiderten Produkten von wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen vertraglich abweichen können. Eine Analyse der normativen Vorgaben zeigt jedoch, dass diese Privilegierung auf wenige, eng begrenzte Regelungsbereiche beschränkt ist. Der Beitrag untersucht die Reichweite der Ausnahme für maßgeschneiderte Produkte, grenzt diese von konfigurierbaren Standardprodukten ab und entwickelt praktische Leitlinien für die vertragliche Umsetzung.