ITRB 2026, 153
Vor dem Hintergrund der Produkthaftungsrichtline 2024 und der damit verbundenen Ausweitung der Produkthaftung auf Software und digitale Konstruktionsunterlagen untersucht der Beitrag die haftungsrechtliche Einordnung solcher digitalen Inhalte im Open-Source-Kontext. Ausgehend von der richtlinienprägenden Unterscheidung zwischen bloßer Information und funktionalen digitalen Elementen zeigt er, dass Quellcode und nicht geslicte Designvorlagen regelmäßig nicht als Produkte gelten. Darauf aufbauend werden Möglichkeiten zur gezielten Haftungsbegrenzung durch die Wahl des Dateiformats analysiert und im Licht des unionsrechtlichen Umgehungsverbots eingeordnet. Im Ergebnis eröffnet die Richtlinie erhebliche Spielräume zur Risikosteuerung, solange keine Bereitstellung unmittelbar ausführbarer Dateien erfolgt.
