VG Kassel v. 25.2.2026 – 7 K 2134/24.KS u.a.
Das VG Kassel hat zwei Klagen von Studenten betreffend die Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei Prüfungsleistungen abgewiesen, nachdem deren Arbeiten wegen besonders schwerer Täuschung mit „nicht bestanden“ bewertet worden waren. Nunmehr liegen die Entscheidungsgründe der Urteile vor, welche sich mit verallgemeinerungsfähigen Regeln zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Prüfungssituationen an der Universität und mit der Beweisbarkeit ihres Einsatzes befassen.
