AG München: Werbe-E-Mails ohne Zustimmung verletzen Persönlichkeitsrecht
Regine Richter2022-09-18T19:16:52+02:00MMR-Aktuell 2022, 451130 AG München: Werbe-E-Mails ohne Zustimmung verletzen Persönlichkeitsrecht Das AG München bestätigte (Urt. v. 5.8.2022 – 142 C 1633/22; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) einen Unterlassungsanspruch, wonach ein Pay-TV-Anbieter im geschäftlichen Verkehr Werbe-E-Mails nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versenden darf. Mehr lesen