OLG Frankfurt a.M. v. 24.6.2021 – 6 U 244/19

Bei Verstößen gegen Produktsicherheitsvorschriften muss eBay Rechtsverstöße bereits auffällig gewordener Händler selbst verhindern

Der Betreiber eines Online-Marktplatzes (hier: eBay) muss nach dem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung (hier: rechtswidrige Angebote für den Vertrieb von Schwimmhilfen) das konkrete Angebot unverzüglich sperren. Darüber hinaus muss er Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verstößen der beanstandeten Händler-Accounts kommt.

Mehr lesen