BMJ PM vom 22.12.2022

Änderung der Handelsregisterverordnung zum Schutz personenbezogener Daten

Das Bundesjustizministerium hat die Handelsregisterverordnung (HRV) angepasst, um personenbezogene Daten beim digitalen Handelsregister besser zu schützen. Zahlreiche Dokumente – wie etwa Ausweiskopien und Erbscheine – werden nun nicht mehr in das Register aufgenommen. Die Änderungen sind bereits am 23.12.2022 in Kraft getreten.

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