MMR-Aktuell 2022, 451130

AG München: Werbe-E-Mails ohne Zustimmung verletzen Persönlichkeitsrecht

Das AG München bestätigte (Urt. v. 5.8.2022 – 142 C 1633/22; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) einen Unterlassungsanspruch, wonach ein Pay-TV-Anbieter im geschäftlichen Verkehr Werbe-E-Mails nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versenden darf.

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