EuGH v. 2.4.2020 – C-567/18

Bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon ist keine Markenrechtsverletzung

Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen des Online-Marktplatzes „Amazon-Marketplace“ stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. Ein Unternehmen, das Waren für einen Drittanbieter ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung lagert, benutzt die Marke nicht selbst, wenn es nicht wie der Verkäufer das Ziel verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Mehr lesen