BGH: Werbung für digitalen Arztbesuch per App
Der BGH hat mit Urt. v. 9.12.2021 – I ZR 146/20 (MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) entschieden, dass für ärztliche Fernbehandlungen nur dann geworben werden darf, wenn für die Behandlung nach allgemein anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen erforderlich ist. Demnach ist Werbung für eine umfassende, nicht auf bestimmte Krankheiten oder Beschwerden beschränkte ärztliche Primärversorgung im Wege der Fernbehandlung unzulässig.