Der Subunternehmer – Erfüllungsgehilfe bei IT-Providerverträgen? – Fallstricke der Haftung nach § 278 BGB
Providerleistungen werden heute oft arbeitsteilig erbracht und zwar regelmäßig über zahlreiche Leistungsstufen hinweg. Das gilt zweifelsohne für SaaS-Angebote, aber auch für IaaS- sowie klassische Hosting- und Outsourcing-Leistungen. Hier fragt sich, in welchem Umfang der Provider für Subunternehmer und Zulieferer haftet. Schaut man genauer hin, tun sich hier Haftungslücken auf, die es aus Anwendersicht vertraglich zu schließen gilt.