ePrivacy: Bundestag schreibt Einwilligung bei Werbe-Cookies explizit vor
Der Bundestag hat den Entwurf für ein „Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ (TTDSG) beschlossen. Das Gesetz soll die datenschutzrechtlichen Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) einheitlich umsetzen und an die DS-GVO anpassen. In diesem Zuge werden erstmals die Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2009 zur Einwilligung von Cookies umgesetzt.
Die EU-Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation ist bereits 2009 in Kraft worden und sieht eine ausdrückliche Einwilligungspflicht für den Einsatz von Cookies vor. Die Umsetzungsfrist der Vorgaben lief bis 2011. Die Bundesregierung hat die Verpflichtung zur ausdrücklichen Einwilligung bis heute nicht umgesetzt. Das TMG sieht nur vor, dass Cookies genutzt werden können, wenn der Nutzer nicht widerspricht (Opt-out), es sieht aber keine proaktive Zustimmung (Opt-in) vor. Nach Entscheidungen des EuGH (vgl. MMR 2019, 732 m. Anm. Moos/Rothkegel – Planet49) und des BGH, die eine richtlinienkonforme Auslegung des § 15 Abs. 3 TMG zur Folge hatten, sieht der Bundestag im Gesetzesentwurf für ein TTDSG nun eine ausdrückliche vorherige Zustimmung „auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen“ vor, es sei denn es handelt sich um Cookies, die zum Betrieb der Seite notwendig sind. Neben der Umsetzung der Einwilligungspflicht für den Einsatz von Cookies sieht der Entwurf auch Regelungen zu einem „Personal Information Management Service“ (PIMS) vor, also einem gesonderten Dienst für eine zentralen Lösung der Nutzer*innen zum Einwilligungsmanagement verschiedener Dienste.