Achtung Terminverschiebung! – Neuer Termin 26.9.2020!
Bereits zum 17. Mal richten der Anwaltsverein Karlsruhe e. V. und die davit den Karlsruher IT-Rechtstag mit hochkarätigen Referenten zu aktuellen und praxisnahen Themen aus. Die Tagung findet am Ersatztermin als reine Präsenzveranstaltung statt.
Dieses Jahr wird RiBGH Jörn Feddersen (I. Zivilsenat) aus erster Hand die aktuelle BGH-Rechtsprechung beleuchten samt Ausblick auf bevorstehende Entscheidungen. Zum Auftakt des Tages stellen Rechtsanwalt Nico Arfmann und Herr Andreas Sperber die rechtlichen und technischen Aspekte beim Verlust von Daten dar, spannend veranschaulicht in Form eines Live Hacks. Zum Abschluss des Tages beleuchten die Rechtsanwälte Dr. Axel Funk und Markus Spitz von CMS Hasche Sigle die datenschutzrechtliche Fragestellung, wie weit der Personenbezug von Daten reicht. Wie gewohnt lässt der zeitliche Rahmen der Veranstaltung, für die sechs Zeitstunden Fortbildung bescheinigt werden, genügend Raum für Diskussion und Fachgespräche.
09:00 – 09:15 Uhr |
Begrüßung und Moderation |
09:15 – 10:45 Uhr |
Datenpanne – Und was jetzt? Mit Live-Hacking-Angriff |
10:45 – 11:00 Uhr |
Kaffeepause |
11:00 – 12:30 Uhr |
Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum IT-Bereich (Teil 1) |
12:30 – 13:30 Uhr |
Mittagessen |
13:30 – 15:00 Uhr |
Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum IT-Bereich (Teil 2) |
15:00 – 15:30Uhr |
Kaffeepause |
15:30 – 17:00 Uhr |
Datenschutz – Aktuelles zur Unterscheidung personenbezogener Daten von sonstigen Daten |
17:00 Uhr |
Ende der Veranstaltung nach Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen |
Der Seminarbeitrag für den IT-Rechtstag beträgt 240,- € für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe e.V und/oder der davit, für Nichtmitglieder 480,- €, für Studenten und Referendare 75,- €, jeweils zzgl. Umsatzsteuer (Ganztagespauschale mit Mittagessen und elektronischen Seminarunterlagen).
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das vorliegende Schreiben mit dem angefügten Anmeldeabschnitt. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebeitrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin – gleichgültig aus welchem Grunde – ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Vorhandene Seminarunterlagen werden in diesem Falle nach vollständiger Entrichtung des Seminarbeitrages zur Verfügung gestellt. Absagen bitte ausschließlich schriftlich oder per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe, Gerichtsfach 167, Weinbrennerstr. 52, 76135 Karlsruhe (Telefax: 0721/9204929).