Aktuell im ITRB – Kranenberg, ITRB 2020, 139

Fragerechte und Antwortpflichten nach der DSGVO

Mit der Einführung der DSGVO haben sich die Rechte und Pflichten der Verantwortlichen gegenüber dem alten Datenschutzrecht verändert. Auch die Stellung der Aufsichtsbehörden hat sich von einer vorwiegend beratend tätigen Institution hin zur Eingriffsverwaltung gewandelt. Damit einher gehen verschiedene Anfragen und Aufforderungen zur Stellungnahme, denen sich die Verantwortlichen gegenübersehen. Oftmals bleibt für die Verantwortlichen unklar, in welchem Verfahren sie sich gerade befinden und welche Rechte bzw. Pflichten dies nach sich zieht. Auch die Folgewirkungen einer Antwort oder einer Verweigerung sind vielfach nicht klar. In diesen Fällen ist der Berater gefragt, das Verfahren und die Vorgehensweise zu unterstützen. Dieser Beitrag zeigt die verschiedenen Fragerechte der Aufsichtsbehörde auf und erläutert die daraus folgende Rechtsstellung der Verantwortlichen. Er gibt Hinweise zur Beratung in besonderen Fallkonstellationen. Mehr lesen