MMR-Aktuell 2020, 433508

LG Frankenthal: Facebook-Beitrag darf bei Verdacht gelöscht werden

Das LG Frankenthal/Pf. hat (U. v. 8.9.2020 – 6 O 23/20; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) festgestellt, dass Facebook bei einem Verdacht auf Verbreitung einer Hassrede (Hate Speech) einen Beitrag vorübergehend löschen darf und den Nutzer so lange sperren kann, bis der Verdacht geklärt ist.
Ein Facebook-Nutzer hatte den Beitrag eines Satiremagazins geteilt. In diesem wurde unter der Überschrift: „Schrecklicher Verdacht: War Hitler ein Gamer?“ ein Foto von Adolf Hitler gezeigt, der auf einem Sofa sitzt und scheinbar den Controller einer Spielekonsole in der Hand hält. Facebook löschte den Beitrag kurzfristig und sperrte den Nutzer vorübergehend unter Hinweis auf seine Gemeinschaftsstandards. Hiernach kann Facebook insbesondere dann in die Konten seiner Nutzer eingreifen, wenn „Hate Speech“ geteilt wird oder durch Beiträge Hassorganisationen unterstützt werden. Der Nutzer hatte Feststellungsklage erhoben mit dem Ziel klären zu lassen, ob das Vorgehen von Facebook rechtswidrig war.

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