Aktuell im ITRB – 29.03.2019

Produktivsetzung vor Abnahme (Grützmacher, ITRB 2019, 88)

Fast jedes IT-Projekt wirft entweder im Rahmen der Verhandlungen oder auch im späteren Verlauf des Projekts die Frage auf, ob die Abnahme vor oder nach Produktivstart erfolgen soll. Oft wird dieses fast schon beiläufig im Vertrag geregelt oder in Meetings vereinbart. Eine jüngere Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2017 (BGH, Urt. v. 19.1.2017 – VII ZR 301/13, MDR 2017, 328, 329) gibt Anlass, darüber nachzudenken, welche Folgen es hat, wenn der Produktivstart bereits vor Abnahme erfolgt. Was gilt hier ohne vertragliche Regelung? Was wäre eigentlich idealerweise zu regeln?

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