EuGH v. 26.10.2023 – C-307/22

Recht auf unentgeltliche Kopie der medizinischen Akte

Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Der Arzt kann ein solches Entgelt nur dann verlangen, wenn der Patient eine erste Kopie seiner Daten bereits unentgeltlich erhalten hat und erneut einen Antrag auf diese stellt.

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