ZD-Aktuell 2020, 07357

VG Berlin: Anspruch aus IFG gilt auch für Twitter-Nachrichten

Das VG Berlin (U. v. 26.8.2020) hat festgestellt, dass das BMI auf Anfrage auch Twitter-Direktnachrichten herausgeben muss.
Die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF) betreibt die Plattform „FragDenStaat“, über die Anfragen auf Basis des IFG sowie anderer Gesetze an Behörden gestellt werden können. Konkret ging es um private Twitter-Direktnachrichten des Ministeriumsaccounts aus den Jahren 2016 bis 2018, die das BMI nun herausgeben muss. Der Argumentation der Behörde, die Informationen lägen lediglich bei Twitter vor, fänden sich jedoch nicht in Akten, habe das VG Berlin nicht gelten lassen. Es komme nicht darauf an, ob eine Information veraktet sei, solange es sich bei dieser um eine amtliche handele. Ggf. sei sie herauszugeben, auch wenn sie nur bei Twitter, Whatsapp oder auch Facebook vorliege.

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