LG Karlsruhe: Wirksames Erlöschen des Widerrufsrechts in Online-Shops für digitale Inhalte
§ 356 Abs. 5 BGB sieht bei Verträgen über die Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, einen Erlöschenstatbestand für den Fall vor, dass der Unternehmer mit der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat, der Verbraucher diesem vorzeitigen Beginn der Vertragsausführung ausdrücklich zugestimmt hat und er seine Kenntnis von dem Umstand bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Vertragsausführung mit dem Beginn der Vertragsausführung sein Widerrufsrecht verliert (LG Karlsruhe Urt. v. 28.1.2022 – 3 O 108/21; MMR wird die Entscheidung demnächst mAnm Hentsch veröffentlichen).