BGH v. 30.4.2020 – I ZR 139/15

Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Veröffentlichung militärischer Lageberichte

Die Bundesrepublik Deutschland kann die Veröffentlichung militärischer Lageberichte über den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr durch die Presse nicht unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen. Zu Gunsten der Presse greift vielmehr die Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG) ein. Mehr lesen